Uhudler
Der Name „Uhudler“ wurde erstmals Ende der 1950er Jahre erwähnt. Die Frauen der damaligen Weinbauern sagten nach dem späten und angetrunkenen Nachhausekommen: „Heint schaust drein wia da Uhu.“ Somit wurde der Name Uhudler geboren.
Geschichte
Der europaweite Reblausbefall um 1860 vernichtete die damaligen Weinkulturen. Deshalb führte man aus Amerika Reblaus resistente Rebsorten ein und kreuzte diese.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam der Uhudler in Verruf. Es wurde behauptet, dass der Wein von Direktträgern einen hohen Anteil an Fuselölen und Methanol enthalte und daher gesundheitsschädlich sei.
Im Jahr 1929 folgte eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, wohl um Überschüssen und Preisverfall entgegenzuwirken.
In einem Fachbuch von Prof. Dr. Fritz Zweigelt (österreichischer Botaniker, Entomologe und Rebenzüchter) aus dem Jahr 1929 ist zu finden: „Die spezifischen Giftwirkungen sind: Zornexzesse bei Männern, Hysterie bei Frauen, Neigung zu Halluzinationen, geistige und körperliche Degenerationserscheinungen bei Kindern (…) und dass Leute, die regelmäßig Noahwein (ein Uhudler-Weißwein) trinken, eine fahle, blasse Gesichtsfarbe bekommen, am ganzen Körper zittern und dahinsiechen, während Bauern mit veredelten Weingärten kinderreiche Familien haben, gesund und arbeitssam sind (…).“
1936 folgte das Auspflanzungsverbot für Direktträgerweine.
1937 kam es zum Verbot von Weinverschnitten mit Erzeugnissen aus Direktträgerreben.
Nach dem Krieg im Jahr 1946 kam ein Rodungserlass bis auf 25 Prozent der Uhudlerfläche.
1961 folgte das Verkehrsverbot von Direktträgerweinen und die Beschränkung, ihn nur mehr als sogenannten Haustrunk zu verwenden, der Ausschank und Verkauf waren jedoch verboten.
1971 griff dann das Parlament sogar in die Trinkgewohnheiten seiner Mitbürger durch die gesetzliche Festlegung einer mengenmäßigen Obergrenze für den Haustrunk Uhudler auf 400 Liter pro Kopf und Jahr ein.
1985 wurde der Begriff des Haustrunkes im Zuge der enormen Verschärfung des österreichischen Weingesetzes aufgrund des Weinskandals („Glykolwein“) aus dem Weingesetz genommen, womit der Uhudler endgültig verboten war. Die Kulturen wurden gerodet und auf veredelte Weinkulturen umgestellt. Da unsere Region schon immer zu den ärmsten zählte, wollte man sich diese Entwicklung nicht leisten. So gedeihen diese Direktträgersorten bis heute in unserem Gebiet. Durch verschiedene Weingesetzesänderungen wurde der Uhudler 1967 auf Haustrunk beschränkt und 1985 total verboten. Johann Trinkl alias „Rübezahl“ und der damalige Bezirksrichter Dr. Heincz kämpften gegen dieses Verbot an und so wurde der Uhudler 1989 vorübergehend bis 2030 legalisiert. Das Anbaugebiet wurde auf 24 Uhudlergemeinden im Südburgenland beschränkt.
Der Wein
Der Uhudler ist ein Sammelbegriff, in dem verschiedene Weintrauben enthalten sind. Der Wein wird aus 7 Rebsorten gekeltert: Ripatella, Isabella, Concord und Othello sind blaue, Noah, Elvira und Delaware sind weiße Sorten. Somit ist der Uhudler ein Cuvèe, der die verschiedensten Farben und Geschmäcker aufweisen kann. Das Bukett erinnert dabei an Waldbeeren bzw. an rote Ribisel.
Da 2014 auf Grund von Rodungsbescheiden der Kampf um den Erhalt des Uhudlers politisch zur Wahlschlacht wurde, untersuchte man diese Reben in der Universität Geisenheim, Deutschland, und fand durch Genanalyse heraus, das s9 Rebsorten aus der einheimischen Weinrebe „Vitis vinifera“ stammt. Somit wurden die Sorten Ripatella, Concord, Elvira und Delaware im April 2016 in das Weinbaugesetz aufgenommen. Dadurch waren auch die Rodungsbescheide hinfällig.
Für die Hauptsorten Isabella, Noah, Othello wurde ein Obstweingesetz im Parlament beschlossen, womit auch diese Sorten nicht gerodet werden müssen.
In Regionen, wo die Bauern den Begriff Uhudler nicht verwenden dürfen, spricht man von „Rabiatperle“, „Heckenklescher“ oder anderen Bezeichnungen, die von der hohen Säurehältigkeit kommen. Die Weinreben müssen nicht gegen die verschiedenen Pilzkrankheiten gespritzt werden, da sie nicht nur gegen die Wurzelreblaus resistent sind, sondern diese Hybridpflanzen schützen sich auch selbst gegen Pflanzenkrankheiten. Somit müssen keine Pestizide im Uhudlerweinbau verwendet werden.
Der Verein
1989 gründete man den Verein „Freunde des Uhudlers“. Dieser Verein war maßgeblich an der Entwicklung und Vermarktung des Uhudlers beteiligt. Er führt auch alljährlich die Qualitätskontrolle der einzelnen Uhudlerweinbauern durch, wobei auf Geschmack, Farbe und Qualität besonderes Augenmerk gelegt wird.
Vielfältigkeit
Roter und weißer Uhudler, Schaumwein, Schnäpse, Liköre, Essig, Marmelade, Käse, Eis, Seifen, Cremen, etc.
Die Region
Künftig werden die Bezirke Güssing und Jennersdorf mit dem Begriff „Uhudler-Land“ und „Uhudlerdorf“ touristisch beworben.
Stand 2018


